Rechtliches
Widerrufsrecht
Wichtiger Hinweis: Bei unseren Ghostwriting-Leistungen gibt es kein Widerrufsrecht. Hier erklären wir, warum das so ist. Stand: Oktober 2026.
Kein Widerrufsrecht bei individuell erstellten Songtexten
Alle unsere Songtexte werden nach deinem persönlichen Briefing individuell für dich erstellt – es handelt sich also um Maßarbeit nach Kundenspezifikation. Für solche Verträge sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB: ausdrücklich ausgenommen sind Waren oder Leistungen, die nicht vorgefertigt sind und deren Erstellung maßgeblich auf deiner individuellen Auswahl oder Angabe beruht).
Warum das so ist
Ein Songtext von FutureSound ist wie ein maßgeschneidertes Hemd oder ein Werk, das ein Künstler nach deinen Wünschen anfertigt: Er entsteht einmalig auf Basis deiner Angaben (Thema, Stimmung, Referenzen) und ist eine kreative Arbeit, die es nur einmal gibt. Ein solcher Text kann nicht „zurückgegeben" oder wiederverwendet werden – deshalb besteht hierfür keine Widerrufsmöglichkeit, auch nicht bei fernabsatzrechtlichen Verträgen über unsere Website.
Was das für deinen Auftrag bedeutet
Mit deiner Bestellung und Zahlung gibst du einen verbindlichen Auftrag: Wir schreiben deinen Text gemäß den Vereinbarungen in unseren AGB (Formate, Lieferzeiten und Überarbeitungsrunden stehen in der Produktbeschreibung).
Bevor wir mit der Arbeit starten, gehen wir gemeinsam dein Briefing durch – so stellen wir sicher, dass wir genau das umsetzen, was du dir vorstellst. Bei Fragen zu einem Format melde dich bitte zuerst bei uns, bevor du bestellst.
Fragen vor der Bestellung?
Wenn du unsicher bist, welches Format zu dir passt oder was in dein Briefing gehört, schreib uns einfach vorher über unser Kontaktformular oder auf Instagram (@futuresound_bayern). Wir antworten schnell und helfen dir bei der Entscheidung.